Mit dem am 6.2.2026 in Kraft getretenen Sanktionsgesetz hat der Gesetzgeber das Außenwirtschaftsstrafrecht grundlegend verschärft. Der Beitrag richtet sich an Compliance-Verantwortliche, Geschäftsleiter und Exportkontrollbeauftragte, die ihre Sanktions-Compliance an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Zunächst werden die wesentlichen Neuregelungen erläutert, darunter die Erweiterung der Straftatbestände auf Finanzsanktionsverstöße, Investitionsverbote und sektorale Transaktionsverbote sowie die Strafbewehrung bereits bei Leichtfertigkeit im Dual-Use-Bereich. Ferner wird der Wegfall der 48-Stunden-Schonfrist, die Vervierfachung der Bußgeldhöchstbeträge auf 40 Mio. Euro und die erweiterten Meldepflichten beleuchtet. Abschließend werden konkrete Handlungsfelder zur Risikominimierung aufgezeigt, etwa zur Compliance-Organisation, Güterklassifizierung und Due Diligence bei Geschäftspartnern.

