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LAG Köln: Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks mit dem Ziel eines gemeinsamen Antrags auf Allgemeinverbindlichkeit

Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 10.07.2025 entschieden, dass ein Unterstützungsstreik in einem konzernangehörigen Unternehmen zulässig sein kann, wenn der Hauptarbeitskampf unter anderem auf die gemeinsame Antragstellung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach § 5 Abs. 1 TVG gerichtet ist.