Im Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind für das kommende Jahr kaum Veränderungen vorgesehen. Mit rund 1,2 Milliarden Euro liegt der Ausgabeansatz im Einzelplan 07 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) minimal über dem Ansatz im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 (21/500).
Die Einnahmen sollen im kommenden Jahr mit 749,8 Millionen Euro um zehn Millionen Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. Der Einzelplan bildet noch nicht die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten der Ministerien ab. So fehlt noch der Verbraucherschutzbereich.
Das Gros der Ausgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums entfällt wie üblich auf das Personal. Die Ausgaben dafür sollen im nächsten Jahr 687,3 Millionen Euro betragen, eine Million Euro weniger als in diesem Jahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind hingegen mit 307,8 Millionen Euro um 15,2 Millionen Euro höher veranschlagt. Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sollen mit 148,3 Millionen Euro um 15,3 Millionen Euro geringer ausfallen als im Jahr 2025.
Im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710) sind für 2026 Ausgaben in Höhe von 93,2 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 6,5 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Grund hierfür ist überwiegend der höhere Ansatz für den „Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts“, der von 5,1 Millionen Euro in diesem auf 9,9 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen soll. Die „Zuschüsse an überregionale Förderungsmaßnahmen“ sollen von 1,49 Millionen auf 1,64 Millionen Euro steigen. Erhöht wird unter anderem der Zuschuss für das Anne-Frank-Zentrum, das 752.000 Euro erhalten soll (2025: 625.000 Euro).
Für das Bundesministerium (Kapitel 0712) sind im Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 133,7 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 700.000 Euro weniger als im laufenden Jahr. Im Kapitel „Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ sind Ausgaben in Höhe von 263,4 Millionen Euro eingeplant, 4,2 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Im Geschäftsbereich des Ministeriums bildet das Deutsche Patent- und Markenamt (Kapitel 0719) mit einem Ausgabenansatz für 2026 von 304,4 Millionen Euro den Schwerpunkt (+ 479.000 Euro). Als Einnahmen sind 507,4 Millionen Euro eingeplant, fünf Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr.
Für das Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 138,4 Millionen Euro eingeplant. Das sind 20,8 Millionen Euro weniger als im Jahr 2025. Grund hierfür sind die im Etat 2025 eingeplanten „Finanziellen Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“, die in diesem Jahr mit 25 Millionen Euro veranschlagt sind. Bei den Einnahmen rechnet die Bundesregierung mit 199,2 Millionen Euro, also mit 15 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Wenig Veränderungen gibt es bei den Etats des Bundesfinanzhofs (Kapitel 0716) und des Bundespatentgerichts (0717). Für den Bundesfinanzhof plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 22,7 Millionen Euro (+ 521.000 Euro), für das Bundespatentgericht mit Ausgaben in Höhe von 16,9 Millionen Euro (- 25.000 Euro).
Die Ausgaben für den Bundesgerichtshof (Kapitel 0713) sieht der Etatentwurf im kommenden Jahr mit 73,9 Millionen Euro um 4,7 Millionen Euro höher. Grund sind überwiegend höhere Ausgaben für Mieten und Pachten. Der Etat des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714) liegt mit 86,1 Millionen Euro um 5,2 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr. Grund sind höhere Ausgaben für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder, die von 34,8 auf 39 Millionen Euro steigen sollen.