Eine 28. Rechtsordnung zur EU-Unternehmensbesteuerung?

Die EU-Kommission will innovativen Unternehmen künftig die Wahl lassen, ob sie weiterhin Aspekte des nationalen Rechts der Unternehmensbesteuerung oder aber ein optionales EU-Recht anwenden wollen. Dazu hat der DStV im EU-Konsultationsverfahren Stellung bezogen.