January 15, 2021, India: In this photo illustration a Facebook logo seen displayed on a smartphone with an instagram logo on background India - ZUMAs197 20210115_zaa_s197_159 Copyright: xAvishekxDasx

BKartA: Prüfung im Facebook/Oculus-Verfahren auch nach § 19a GWB n. F.

Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2020 ein Missbrauchsverfahren gegen Facebook wegen der Verknüpfung von Oculus mit dem Facebook-Netzwerk eingeleitet (s. PM vom 10.12.2020). Zwischenzeitlich sind am 19. Januar 2021 wichtige Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft getreten (s. auch PM vom 19. 1.2021). Das Bundeskartellamt weitet deshalb sein Verfahren aus und prüft nun ebenfalls, ob Facebook unter die neuen Regelungen für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (§ 19a GWB) fällt und die Verknüpfung der Dienste hieran zu messen ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die neuen Eingriffsmöglichkeiten bei Digitalkonzernen setzen voraus, dass dem Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht. Es handelt sich um das erste Verfahren, in welchem wir von den neuen Regelungen Gebrauch machen.“

(PM BKartA vom 28.1.2021)