Aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung. Als Grundlage dienen v.a. der Wert des Grund und Bodens, bei Wohngrundstücken (z.B. Ein- und Zweifamilienhäusern) zusätzlich die durchschnittlichen Nettokaltmieten am jeweiligen Standort, bei Nichtwohngrundstücken (z.B. Gewerbegrundstücken) zusätzlich die gewöhnlichen Herstellungskosten.