Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich

Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden.