Berlin: (hib/LBR) Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur führt bisher nur Vorermittlungen durch und hat noch keine förmlichen Verfahren eingeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12584) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/12286). Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) in Deutschland erkundigt.