Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 19. Juni 2024 (Aktenzeichen 1 K 1219/21) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) nur der Begriff der „Arbeitsstätte“ und nicht auch der Begriff der „Betriebsstätte“ geändert habe. Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, (u.a.) weil das FG von der Auffassung des BMF abgewichen ist (Revision inzwischen anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 15/24).