Besteuerung von Renten – immer bedeutsamer

Besteuerung von Renten – immer bedeutsamer

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Rentnerinnen und Rentner werden immer häufiger mit Post vom Finanzamt überrascht. Sie werden aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, zumeist für mehrere Jahre. Die Folge sind Steuernachzahlungen und Steuervorauszahlungen. Unter ihnen sind Personen, die bisher noch nie etwas mit dem Finanzamt zu tun hatten. Zwei Gründe sind hierfür verantwortlich, zum einen der demographische Wandel und die nachgelagerte Besteuerung der Rentenbezüge verbunden mit dem sukzessiven Wegfall der Steuerbefreiung.

Auch die tarifliche Einkommensteuer steigt Jahr für Jahr, wie die Zahlen des BMF aus dem Jahr 2019 im Zeitvergleich zeigen.

Die neuesten Zahlen des BMF zeigen, dass die jährliche Bruttorente bei der eine Rentnerin oder ein Rentner keine Steuern zu zahlen hat, mittlerweile nur noch bei 15 244 € Jahresrente liegt, im Jahr 2023. Im Jahr 2005 betrug der Betrag der Jahresrente noch 19 030 €. Damit belegen auch diese Zahlen den Trend der zunehmen Steuerzahlung durch Rentner.

Obgleich durch die geringfügige Erhöhung des Grundfreibetrages für 2024 immerhin 244 000 Bezieher von Renten keine Steuern mehr zahlen müssen, sind 6,3 Mio. der insgesamt 21 Mio. Rentnerinnen und Rentner weiterhin steuerpflichtig. Allerdings werden zur Jahresmitte, wenn die Renten erhöht werden, immerhin 114 000 Rentner neu steuerpflichtig. Das Gesamtsteueraufkommen an Einkommensteuer, welches Rentner aufbringen müssen, soll im Jahr 2024 immerhin 41,8 Mrd. Euro betragen. Damit wird deutlich, dass Rentner einen wesentlichen Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen leisten. Wird zu diesem Steueraufkommen der Betrag für versicherungsfremde Leistungen hinzugerechnet, relativiert sich der Zuschuss des Bundeshaushaltes an die Rentenversicherung erheblich. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Rentner 46,1 Mrd. Euro Krankenkassenbeiträge und 8,8 Mrd. Euro Beiträge zur Pflegeversicherung leisten.

Prof. Dr. iur. Michael
Stahlschmidt
, M.R.F LL.M. MBA LL.M., RA/FAStR/FAInsSanR/FAMedR/StB, Dipl.-Betriebswirt/FH, lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling und ist Ressortleiter des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater und Chefredakteur Der SteuerBerater Frankfurt am Main/Medebach.

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Stahlschmidt, StB 2024, Heft 05, Umschlagteil, I