Das am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen.