Die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat am 08.08.2023 das Erzbistum Köln verurteilt, die Klägerin rückwirkend zum 01.01.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen.
LAG-Koeln/Pressemitteilung-10-23_LAGK.pdf" target="_blank" rel="noopener">Zum Beitrag «Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis»