Am 18. Juli 2023 fand vor der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Berufungsverhandlung über eine Notdienstregelung für einen von der Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (nachfolgend: ver.di) für insgesamt sechs Tage im Juli 2023 angekündigten Streik statt (Az. 4 SaGa 3/23).