Die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat am 6. Dezember 2022 in zweiter Instanz über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eines Angestellten der Stadt Bochum entschieden. Diese hatte dem im Jahr 2005 eingestellten, inzwischen 34-jährigen Garten- und Landschaftsbauer am 2. August 2021 fristlos und hilfsweise ordentlich zum 31. März 2022 gekündigt. Als Grund dafür benannte sie die mutmaßliche Mitgliedschaft des Angestellten in der international agierenden Vereinigung Hammerskins, Division Deutschland, Chapter Westfalen und eine dadurch bedingte Drucksituation aus der Belegschaft.