NRW-Justiz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Kündigung – Fälschung des Impfnachweises zum Corona Virus

Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass eine Impfpassfälschung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde. Zur streitigen Frage des tatsächlichen Vorliegens einer Fälschung ist eine Beweisaufnahme erforderlich.