Organschaft Veröffentlicht am 9. September 2022 von mk Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind. Zum Beitrag «Organschaft» Beitrags-Navigation « EU-Kommission: Lebensmittelkennzeichnung – Nährwertinformationen wichtig bei KaufentscheidungenRezessionsängste: Hohe Energiepreise bremsen Produktion »