OLG Frankfurt a. M.: Keine Ausgleichsansprüche von Passagieren bei nach Insolvenz der Fluggesellschaft kulanzweise durchgeführter Beförderung

Nach einer Insolvenz kulanzweise durchgeführte Beförderungen von Passagieren, die ihre Tickets vor Insolvenz bezahlt haben, sind als „kostenlos“ im Sinne der EU-Fluggastrechte-VO zu werten. Fluggäste, die kostenlos reisen, haben keine Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-VO.