EuGH: Dienst der Entgegennahme und des Transfers von Geldbeträgen, den eine zwischengeschaltete Stelle erbringt, stellt keinen „Zahlungsdienst“ i. S. v. Art. 4 Nr. 3 der RL (EU) 2015/2366 und insbesondere keine „Überweisung“ dar

Art. 4 Nr. 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU […]

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