IMAGO / Alexander Limbach

BGH: Wirksamkeit von oder gegenüber einem Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverwalter vorgenommenen Rechtshandlungen nach seiner Abberufung auch gegenüber dem neu bestellten Verwalter

BGH, Beschluss vom 16.3.2023 – IX ZB 28/22 a) Die von oder gegenüber einem Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverwalter vorgenommenen Rechtshandlungen bleiben nach seiner Abberufung auch gegenüber dem neu bestellten Verwalter wirksam. […]

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