Im Blickpunkt

Eine interessante Frage wurde mit der Drs. 20/836 von der Bundesregierung in Person der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel beantwortet. Die Frage lautete, wie es die Bundesregierung rechtfertigt, dass z. B. der Höchstbetrag für die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben – seit 2012 – bei 4 000 Euro je Kind liege? Immerhin seien seitdem elf Jahre vergangen, …

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