Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich mit zwei Beschlüssen vom 23.6.2026 (II ZB 11/25 und II ZB 12/25) einen langjährigen juristischen Streit entschieden und eine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern im Gemeinschaftsbetrieb mit Blick auf den Schwellenwert des § 1 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) abgelehnt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung ein, zeichnet den bisherigen Streitstand nach und untersucht die Konsequenzen für das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und ähnliche Zurechnungskonstellationen.

