Keine Möglichkeit, nicht verbrauchte Restlaufzeiten anzurechnen – konstitutive Vereinbarung der Anrechnung nicht verbrauchter Restlaufzeiten
BAG, Urteil vom 20. August 2026 – 6 AZR 82/26
Die tarifliche Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L sieht keine Anrechnung der
bei der ersten Stufenzuordnung nach Einstellung nicht verbrauchten Zeit einschlägiger
Berufserfahrung aus vorherigen Arbeitsverhältnissen auf die Stufenlaufzeit vor
(Rn. 29 ff.).
Das Landesarbeitsgericht ist in der Berufungsinstanz auch Tatsachengericht. Zu
seinen Aufgaben zählt daher auch die Kontrolle und Korrektur fehlerhafter Tatsachenfeststellungen
des Arbeitsgerichts (Rn. 23 f.).
(Orientierungssätze)

