Im Blickpunkt

Auch wer zum Mindestlohn arbeitet, hat ein deutlich höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Personen, die Grundsicherung beziehen, so eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung laut PM vom 27.10.2026. Das gelte überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation. Im deutschen Durchschnitt liege der Einkommensvorteil bei rund 623 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind von fünf Jahren habe bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn im Bundesdurchschnitt rund 757 Euro mehr zur Verfügung als bei Grundsicherungsbezug. Bei einer verheirateten Paarfamilie mit zwei Kindern von fünf und 14 Jahren und einem in Vollzeit zum Mindestlohn beschäftigten Elternteil betrage der Vorteil rund 749 Euro. In Ostdeutschland inklusive Berlin sei der Lohnabstand etwas größer als im Westen. Bei einer alleinstehenden Person seien es beispielsweise durchschnittlich rund 664 Euro im Osten gegenüber rund 609 Euro im Westen. Regional unterscheide sich der Umfang des Einkommensvorteils bei Beschäftigung ebenfalls, in vielen Städten und Landkreisen seien die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt nach oben oder unten dabei eher moderat. Im regionalen Vergleich am kleinsten sei der Lohnabstand zum Grundsicherungsbezug in Orten mit sehr hohen Mieten wie z. B. in München und seinem Umland. Auch beispielsweise in Frankfurt a. M. (515 Euro bei einer alleinstehenden Person), Hamburg (521 Euro), Köln (523 Euro) oder Stuttgart (524 Euro) seien die Abstände deutlich unterdurchschnittlich, weil dort die anerkannten Kosten der Unterkunft nach dem SGB II höher seien.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2026, 2610