1. Die Kopplung der Anmeldung zu einem Online-Shop an die Einwilligung in den Erhalt von Newslettern verstößt gegen das Koppelungsverbot des Art. 7 Abs. 4 DS-GVO, wenn keine echte Wahlmöglichkeit für die betroffene Person besteht.
2. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 4 Nr. 11, 7 Abs. 4 DSGVO sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG, deren Verletzung die Interessen von Verbrauchern spürbar beeinträchtigen kann.
OLG München, Urteil vom 23.4.2026 – 29 U 599/24 e
(Amtliche Leitsätze)

