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BAG: Betriebliche Altersversorgung – Versorgungstarifvertrag – Berechnung von Rentenbausteinen

12. Mai 2026 – 3 AZR 140/25
Im Rahmen der Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, sämtliche Entgeltkomponenten in die Berechnung der Versorgungsbezüge einzubeziehen. Es ist zulässig, die Berechnung von Rentenbausteinen für ein Kalenderjahr auf Grundlage des rentenfähigen Einkommens
in einem Zeitraum festzulegen, der vom Kalenderjahr abweicht (hier: Oktober des Vorjahres bis September des betreffenden Kalenderjahres) (Rn. 21).

(Orientierungssatz)