Aufsatz: Vermögensverwaltende Personengesellschaften und Transaktionen zwischen Gesellschafter und Aufsatz: Gesellschaft – aktuelle Rechtsprechung und Gestaltungsmöglichkeiten

Schuldrechtliche Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft sind nach der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO für deutsche Ertragsteuerzwecke insoweit nicht anzuerkennen, als der leistende Gesellschafter an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft beteiligt ist. Dies hat der BFH mit Urteil vom 27.11.2024 – I R 19/21 entschieden zur steuerrechtlichen Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens. In diesem Umfang führt das Darlehensverhältnis weder bei der vermögensverwaltenden Personengesellschaft zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim darlehensgebenden Gesellschafter zu Einnahmen. Mit der vorgenannten Entscheidung hat der BFH die steuerrechtliche Behandlung von schuldrechtlichen Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft weitgehend konturiert. Der vorliegende Beitrag analysiert diese BFH-Entscheidung und bewertet sie. Weiterhin wird exemplarisch auf das steuerliche Gestaltungspotenzial der ertragsteuerlich unbeachtlichen schuldrechtlichen Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft eingegangen. Insbesondere lässt sich dadurch die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG vermeiden, wie der Beitrag zeigt.

Kollruss, BB 2026, 2013-2016