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BGH: Sale-and-lease-back-Geschäfte – Zahlungseinstellung und Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

InsO § 17 Abs. 2

Zahlungseinstellung ist dasjenige nach außen hervortretende Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Fehlt es an einem nach außen hervortretenden Verhalten des Schuldners, kann allein aus der internen Kommunikation der Organe und der am Schuldner beteiligten Personen nicht auf Zahlungseinstellung geschlossen werden.

InsO § 133 Abs. 1

Der Schuldner kann bei Abschluss eines Sale-and-lease-back-Geschäfts über die Veräußerung seiner Betriebsgrundstücke mit Benachteiligungsvorsatz handeln, wenn er – jeweils über den mit dem Verpflichtungsgeschäft ermöglichten Leistungsaustausch hinaus – dem anderen Teil mit dem Verpflichtungsgeschäft besondere Vorteile verschafft oder mit dem Verpflichtungsgeschäft besondere Nachteile für die Befriedigungschancen der übrigen Gläubiger einhergehen.

BGH, Urteil vom 21.5.2026 – IX ZR 168/24

(Amtliche Leitsätze)