Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüft derzeit Anträge auf Kapitalertragsteuerentlastung im Zusammenhang mit deutschen Kapitalgesellschaften, die für US-steuerliche Zwecke als transparent behandelt werden (Disregarded Entity). Auskunftsgemäß gebe es keine grundlegende Änderung der Verwaltungspraxis. Das IDW informiert unter www.idw.de über den aktuellen Sachstand und die praktischen Folgen für betroffene Antragsverfahren.
(IDW Aktuell vom 7.8.2026)

