Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anweisung fehlt.
BGH, Urteil vom 21.7.2026 – XI ZR 158/24
(Amtlicher Leitsatz)

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Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anweisung fehlt.
BGH, Urteil vom 21.7.2026 – XI ZR 158/24
(Amtlicher Leitsatz)