1. NV: Ist ein Darlehen für die Errichtung einer Immobilie im Ausland nicht mit den nach deutschem Recht üblichen Grundpfandrechten besichert, erfordert der Fremdvergleich im Sinne des § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) die Ermittlung der nach dem jeweils geltenden Recht üblichen Besicherung.
2. NV: Sofern wirtschaftliche Aspekte auch im Falle eines Darlehens unter fremden Dritten eine Rolle gespielt hätten, erfordert der Fremdvergleich im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG auch eine Einbeziehung solcher Gründe.
BFH, Urteil vom 6.5.2026 – I R 29/22
(Amtliche Leitsätze)

