Der Eintritt eines Syndikusrechtsanwalts in die Freistellungsphase eines für seine syndikusanwaltliche Tätigkeit vereinbarten Altersteilzeitverhältnisses im sogenannten Blockmodell allein rechtfertigt keinen Widerruf seiner Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO.
BGH, Urteil vom 29.6.2026 – AnwZ (Brfg) 24/24
(Amtlicher Leitsatz)

