Bundesweit sehen sich Kommunen zunehmend mit der Vermüllung des öffentlichen Raums konfrontiert, was neben der Umwelt gleichermaßen die kommunalen Haushalte belastet. Daher suchen Gemeinden nach neuen Finanzierungs- und Steuerungsinstrumenten, um dem wachsenden Müllaufkommen und damit einhergehenden Beseitigungskosten bestenfalls gleichzeitig zu begegnen. Trotz in der Vergangenheit bestehender verfassungsrechtlicher Bedenken hat die Stadt Tübingen zur Lösung dieser Problematik am 1.1.2022 eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen eingeführt, die vom BVerfG in seinem Beschluss vom 27.11.2024 als verfassungskonform bestätigt worden ist. Dieser Beitrag analysiert den Beschluss des BVerfG zur Tübinger Verpackungssteuer im Lichte verfassungsrechtlicher Grundlagen, setzt sich kritisch mit den nunmehr an örtliche Verpackungssteuern zu stellenden Voraussetzungen auseinander und diskutiert die sich aus dem praktischen Vollzug einer Verpackungssteuersatzung ergebenden Chancen und Risiken für Kommunen.

