Aufsatz: Entwurf einer IDW-Stellungnahme zu den handelsbilanzrechtlichen Auswirkungen einer Verschmelzung – Neues und Bewährtes

Am 4.12.2025 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf einer Stellungnahme zu den Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss vom 26.11.2025 veröffentlicht und die Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.4.2026 aufgefordert. Mit dem Entwurf wird der aus dem Jahr 2012 stammende IDW RS HFA 42 überarbeitet. In der hierzu veröffentlichten Pressemitteilung führt das IDW als Begründung für die Neufassung der Stellungnahme an, dass der unmittelbare Anlass für die Neufassung das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) vom Februar 2023 und die damit neu gefassten §§ 305–319 UmwG sei. Die sich daraus ergebenden Änderungen sind allerdings überwiegend redaktionell. Die Mehrheit der vorgesehenen materiellen Ergänzungen und Änderungen erfolgt unabhängig vom UmRUG. In dem nachfolgenden Beitrag werden wesentliche Regelungen des Entwurfs zusammengefasst und bewertet.

Bünning, BB 2026, 939-943