Cybersicherheit und Resilienz kritischer Einrichtungen: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 22 Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit nicht vollständig umgesetzt haben. In einem weiteren Fall geht es um die Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen („CER-Richtlinie“).