Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld

Das Bundeskabinett hat am 18. September 2024 der Festsetzung der Regelbedarfe im Bürgergeld und der Sozialhilfe für das Jahr 2025 zugestimmt. Die Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen werden demnach im Jahr 2025 Geldleistungen in derselben Höhe wie im Jahr 2024 erhalten. Alleinstehende Erwachsene, die in einer Wohnung leben bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 weiterhin 563 Euro pro Monat.