Aufsicht über Kreditinstitute: Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der EZB aus dem Jahr 2016, mit dem diese den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an der Banca Mediolanum durch Silvio Berlusconi abgelehnt hatte, für nichtig

Die Europäische Zentralbank (EZB) konnte das Halten einer qualifizierten Beteiligung durch Herrn Berlusconi an der Banca Mediolanum nicht rechtmäßig ablehnen, da Herr Berlusconi lediglich eine qualifizierte Beteiligung behielt, die er vor der Umsetzung der von der EZB herangezogenen unionsrechtlichen Bestimmungen in nationales Recht erworben hatte