Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, und Erläuterungen hierzu bekannt gegeben.