Das am 11. Mai 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 bezüglich der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen hat am 16. Juni 2023 den Bundesrat passiert. Die wichtigsten inhaltlichen Vorschriften finden sich in den neu eingefügten §§ 342 bis 342o HGB.