Im Anschluss an sein Urteil vom 6. April 2022 (VIII ZR 295/20, siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 60/2022) hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit Rechtsfragen zu Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen befasst. Es handelt sich um ein weiteres von zahlreichen beim VIII. Zivilsenat anhängigen Verfahren, in denen Ansprüche gegen ein Berliner Energieversorgungsunternehmen geltend gemacht werden. Auch am Land- und Kammergericht in Berlin werden in diesem Zusammenhang derzeit noch weitere Rechtsstreitigkeiten geführt.