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3 AZR 119/19 – Das Bundesarbeitsgericht

Die prozessuale Aufnahmemöglichkeit durch den Rechtsnachfolger des Verstorbenen nach § 239 ZPO entfällt, wenn in der Nachlassinsolvenz die Voraussetzungen des Massebezugs nach § 85 InsO iVm. § 240 ZPO vorliegen.