© IMAGO / imagebroker 3 AZR 119/19 – Das Bundesarbeitsgericht Veröffentlicht am 14. Januar 2022 von tm Die prozessuale Aufnahmemöglichkeit durch den Rechtsnachfolger des Verstorbenen nach § 239 ZPO entfällt, wenn in der Nachlassinsolvenz die Voraussetzungen des Massebezugs nach § 85 InsO iVm. § 240 ZPO vorliegen. Zum Beitrag «3 AZR 119/19 – Das Bundesarbeitsgericht» Beitrags-Navigation « Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von SäumniszuschlägenVerbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen der Freien Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz unvereinbar »