Unter der Überschrift “Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit” haben die zukünftigen Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP am 24.11.2021 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Die Ampelparteien wollen das Gesetzgebungsverfahren modernisieren und Planungsvorhaben straffen. Gerichtsverfahren sollen schneller und effizienter, der kollektive Rechtsschutz soll gestärkt werden. …

Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Unter der Überschrift “Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit” haben die zukünftigen Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP am 24.11.2021 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Die Ampelparteien wollen das Gesetzgebungsverfahren modernisieren und Planungsvorhaben straffen. Gerichtsverfahren sollen schneller und effizienter, der kollektive Rechtsschutz soll gestärkt werden. Die Gründung von Gesellschaften soll erleichtert werden, indem die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorangetrieben wird und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage und weiteren Beschlüssen erlaubt werden. Ferner sollen dauerhaft Online-Hauptversammlungen unter uneingeschränkter Wahrung der Aktionärsrechte ermöglicht werden. Die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe sollen überarbeitet werden, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie soll rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden. Hinweisgeber(Inn)en sollen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, vor rechtlichen Nachteilen geschützt werden. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (s. dazu Edel/Frank/N. Heine/M. Heine, S. 2890 in diesem Heft) soll unverändert umgesetzt werden. Der Rechtsrahmen für Legal-Tech-Unternehmen soll erweitert und zudem sollen klare Qualitäts- und Transparenzanforderungen festgelegt werden. Die Rechtsanwaltschaft soll durch Modifizierung des Verbots von Erfolgshonoraren und Prüfung des Fremdbesitzverbots gestärkt werden.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2021, 2881