IDW PS 340 n.F. zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems verabschiedet

Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde erforderlich, um der seit der Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahr 1998 und der seit der Verabschiedung des IDW PS 340 im Jahr 1999 eingetretenen Fortentwicklung der Unternehmenspraxis im Bereich der Einrichtung und Prüfung von Corporate Governance Systemen Rechnung zu tragen.

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