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BGH: Dieselskandal – keine Beihilfe der Bosch GmbH zu möglichen Kapitalmarktdelikten der VW AG

Der BGH hat mit Urteil vom 20.7.2021 – II ZR 152/20 – entschieden: Durch eine Handlung, die eine Handlungspflicht eines Anderen (hier: Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft) erst begründet, wird regelmäßig nicht schon ihre Verletzung gefördert.