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StMFLH: Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 verlängert – Drei Monate mehr Zeit

Der Bundesrat hat am 25.6.2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die außergewöhnliche Situation der Bürgerinnen und Bürger und zugleich auf die besonderen Herausforderungen für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. „Drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung sind eine wichtige Entlastung! Das letzte Jahr war aufgrund der Corona-Pandemie eine absolute Sondersituation – das müssen wir auch hier berücksichtigen. Deshalb hat sich Bayern dafür eingesetzt, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung in diesem Jahr zu verlängern“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die um drei Monate verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2020 gelten gleichermaßen für Steuererklärungen, die von den Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, als auch für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen. „Damit schaffen wir für alle Beteiligten frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit“, so Füracker weiter.

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung 2020 selbst anfertigen, haben demnach bis Ende Oktober 2021 Zeit, um diese beim Finanzamt abzugeben. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31.5.2022. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.

(Quelle: PM StMFLH Nr. 107 vom 25.6.2021)