Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren


Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren im Bundesgesetzblatt verkündet: „Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes“, schreibt dazu das BMJV