Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren im Bundesgesetzblatt verkündet: „Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes“, schreibt dazu das BMJV
Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren im Bundesgesetzblatt verkündet: „Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes“, schreibt dazu das BMJV