Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren im Bundesgesetzblatt verkündet: „Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes“, schreibt dazu das BMJV
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Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren im Bundesgesetzblatt verkündet: „Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes“, schreibt dazu das BMJV