Im Blickpunkt

Das unter www.idw.de abrufbare neue Positionspapier des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) fordert – so IDW Aktuell vom 29.10.2026 – eine stärkere Nutzung der doppischen Rechnungslegung bei Bund und Ländern. Es erläutere, warum jetzt der richtige Zeitpunkt für die Doppik ist. Das IDW zeige in seinem Position Paper “Doppik stärken – Staat modernisieren”, warum die kameralen Informationen um eine umfassendere und transparentere Sicht auf Vermögen, Schulden und Ressourcenverbrauch ergänzt werden sollten: Neben der Finanzrechnung umfasse die Doppik eine Bilanz und eine Ergebnisrechnung. So würden Vermögen, Schulden und der tatsächliche Ressourcenverbrauch einer Periode sichtbar. Ein Lagebericht ergänze diese Informationen um zukunftsorientierte Elemente. Das IDW spreche sich langfristig für eine stärkere Verbindung von Doppik und Haushaltsrecht aus. Eine nachhaltige Reform solle eine doppische Rechnungslegung und einen Haushaltsausgleich auf doppischer Grundlage einbeziehen. Eine daran ausgerichtete Schuldenbremse solle auch Rückstellungen berücksichtigen. Die praktischen Voraussetzungen für eine Reform seien vorhanden. Viele Kommunen arbeiteten seit vielen Jahren mit doppischen Rechnungslegungssystemen. Hamburg und Hessen verfügten über umfangreiche Erfahrungen. Bund und Länder könnten somit auf bestehendes Wissen und erprobte Lösungen zurückgreifen. Auch die europäische Entwicklung spreche aus Sicht des IDW dafür, jetzt zu handeln. Die meisten EU-Mitgliedstaaten hätten die Doppik eingeführt oder trieben ihre Einführung voran. Deutschland gehöre weiterhin zu den Nachzüglern. Eine eigenständige Weiterentwicklung der öffentlichen Rechnungslegung wäre hierzulande ohne weiteres möglich. Die Umstellung solle dabei nach Ansicht des IDW verhältnismäßig erfolgen. Vorhandene Daten, IT-Systeme und Erfahrungen könnten genutzt werden. Ziel sei nicht neue Bürokratie, sondern eine bessere Informationsgrundlage für politische und administrative Entscheidungen. Da Bund und Länder derzeit Verwaltungsprozesse, Datenhaushalte und IT-Landschaften modernisierten, sollten auch Haushalts- und Rechnungslegungssysteme Teil dieser Transformation werden.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2026, 2665