Die Wiege des Konkurs- und Insolvenzsteuerrechts stand beim Reichsfinanzhof (RFH). Der Große Senat des RFH (25.10.1926 – GrS 1/26) hat den Grundstein für die Regelungen im Steuerverfahrensrecht in Konkurs und Insolvenz gelegt. Der RFH hat entschieden, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer vorkonkurslichen Steuerschuld ein Steuerbescheid nicht mehr ergehen darf. Der nachstehende Beitrag zeichnet den Weg des steuerlichen Verfahrensrechts in Konkurs und Insolvenz nach. Er ist nicht auf Vollständigkeit, sondern auf die Darstellung von Meilensteinen, die der Verfasser nach rein subjektiven Kriterien ausgewählt hat, angelegt.

