Zur zeitnahen Nachreichung der nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers.
BGH, Beschluss vom 15.9.2026 – II ZB 3/25
(Amtlicher Leitsatz)

©IMAGO / Wolfilser
Zur zeitnahen Nachreichung der nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers.
BGH, Beschluss vom 15.9.2026 – II ZB 3/25
(Amtlicher Leitsatz)